Sprachkurse für Geflüchtete (Symbolbild)

Ausländerwesen

Die große Zahl der Menschen, die in NRW Schutz und Unterstützung nach der Flucht vor Krieg und Verfolgung suchen, hat auch die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2015 vor große Herausforderungen gestellt. Mit der tatkräftigen Unterstützung der Kommunen, Betreuungsverbände und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer können wir diese Aufgabe bewältigen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Errichtung und den Betrieb der Unterbringungseinrichtungen des Landes für Flüchtlinge im Regierungsbezirk Düsseldorf.

Das Dezernat 20 ist zuständig für die Standortsuche, die fachliche Begleitung erforderlicher Bau- und Umbaumaßnahmen, die Beauftragung einer Betreuungsorganisation, eines Sicherheitsunternehmens und die Kommunikation mit der Stadt oder Gemeinde sowie den Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld der Einrichtung. Außerdem übernimmt das Dezernat die Prüfung der kommunalen Meldungen hinsichtlich der FlüAG-Pauschale (Flüchtlingsaufnahmegesetz), die Erstattung von außergewöhnlichen Krankheitskosten und die Gewährung von Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die den Städten und Gemeinden als Unterstützungsleistung für die Unterbringung von Flüchtlingen gewährt wird. Ferner ist das Dezernat für die Gewährung von Asylbewerberleistungen (Persönlicher Bedarf, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Arbeitsgelegenheiten, Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, usw.) zuständig.

Kontakt

Kontakt (Symbolbild)
Leistungsgewährung -Asyl-
Dezernat 20: Unterbringung von Flüchtlingen
Tel.: 0211 475–1088
Fax: 0211 8756 5103 1595

Anschrift und Erreichbarkeit

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 20
Leistungsgewährung - Asyl -
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Telefonische Erreichbarkeit der Krankenhilfestelle
Montags, Mittwochs und Freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr