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Beratung und Aufsicht
Die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden in kinder- und jugendhilferechtlichen sowie sozialrechtlichen Angelegenheiten obliegt der Bezirksregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht über die Kommunen ihres Bezirks.
Beratend und fachaufsichtlich wird sie in den Bereichen Heimaufsicht, Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung tätig.
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