Schwimmlehrerin (Symbolbild)

Zuständige Stelle im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe

Zu den Aufgaben der Zuständigen Stelle nach § 73 Berufsbildungsgesetz gehört die landesweite Beratung und Überwachung in allen berufsrechtlichen Angelegenheiten im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe sowie die berufliche Fortbildung zur/zum Geprüften Meisterin/Meister für Bäderbetriebe.
Zu den Aufgaben der Zuständigen Stelle nach § 73 Berufsbildungsgesetz gehört die landesweite Beratung und Überwachung in allen berufsrechtlichen Angelegenheiten im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe sowie die berufliche Fortbildung zur/zum Geprüften Meisterin/Meister für Bäderbetriebe. Zu den Aufgaben der Zuständigen Stelle gehören:
  • die Eignung zum Ausbilden festzustellen,
  • die Ausbildungsverträge zu prüfen und zu registrieren,
  • die Ausbildung durch den Ausbildungsberater zu fördern und zu überwachen,
  • die beruflichen Zwischen- und Abschlussprüfungen durchzuführen,
  • Fortbildungsprüfungen und Prüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung anzubieten, sowie
  • mit dem Berufsbildungsausschuss in allen wichtigen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://bzduesseldorf.schulsport-nrw.de/ Leiterin der Zuständigen Stelle: Frau LRSD´in Sibylle Wallossek Tel.: 0211 475-3505 E-Mail: sibylle.wallossek [at] brd.nrw.de (sibylle[dot]wallossek[at]brd[dot]nrw[dot]de)