Müllverarbeitung (Symbolbild) / ©Sutipond Stock - stock.adobe.com
Entsorgungsfachbetriebe (Efb)
Zustimmungen und Anerkennungen im Bereich Entsorgungsfachbetriebe
Nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (Efb) können Betriebe, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln oder Makeln, durch
- die Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft (EG)
- den Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation (TÜO)
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