Aktueller Bundesverkehrswegeplan 2030
Allgemeines
- Art. 87e GG für Bundesschienenwege,
- Art. 89 (2) GG für Bundeswasserstraßen,
- Art. 90 GG für Bundesfernstraßen.
Vorschläge
Nach § 9 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG) beschließen in NRW die fünf Regionalräte über die Vorschläge der Region für die Verkehrsinfrastrukturplanung (gesetzliche Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und des Landes).
So hatte im Rahmen der Neuaufstellung des BVWP 2030 der Regionalrat Düsseldorf 2012 die für die Bewertung anzumeldenden Aus- und Neubauprojekte beschlossen und dem für Verkehr zuständigen Ministerium des Landes NRW (heute: MUNV NRW) zur Vorbereitung der landesseitigen Stellungnahme gegenüber dem Bund gemeldet.
Priorisierung
Grundlage für die Prüfung und Bewertung der Projekte ist die aktuelle Verkehrsprognose bis 2030. Auf dieser Grundlage hat das BMDV jedes angemeldete Projekt durch externe Fachgutachter prüfen und bewerten lassen. Auf dieser Grundlage erfolgte die Einstufung der Vorhaben der drei Verkehrsträger in Dringlichkeitskategorien:
- Vordringlicher Bedarf (VB)
- Vordringlicher Bedarf zur Engpassbeseitigung (VB-E)
- Weiterer Bedarf (WB)
- Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)
Wesentliche Eckpunkte des BVWP 2030 sollen eine klare Finanzierungsperspektive sein, so dass die Projekte des vordringlichen Bedarfs (VB/VB-E) im Geltungszeit-raum des BVWP bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. angefangen werden sollen. Schwerpunkt der Investitionen ist die Beseitigung von Engpässen auf Hauptverkehrs-achsen. Für Vorhaben des WB werden hingegen voraussichtlich erst nach 2030 Investitionsmittel zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus gibt es Vorhaben des so genannten Potentiellen Bedarfs, die gegebenenfalls in den VB aufsteigen können. Sobald diese Projekte die üblichen Kriterien erfüllen, werden sie in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen.
Die regionalen Voten zur Priorisierung der Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenvorhaben für den Regierungsbezirk Düsseldorf erfolgten am 14.04.2016 in einer Sondersitzung des Verkehrsausschusses.
Weitere Informationen sind im Ratsinformationssystem des Regionalrats der Bezirksregierung Düsseldorf einsehbar.
Letztlich wurde ein Großteil der vom Regionalrat beschlossenen Vorschläge in den BVWP 2030 aufgenommen.
Festlegung
Auf Grundlage der Priorisierung werden die Bedarfspläne entworfen und als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht:
- Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG),
- Ausbaugesetz für Bundesschienenwege (BSchWAG),
- Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG).
Erst nach Beschluss durch den Bundestag wird der Bedarf für die ausgewählten Projekte gesetzlich festgelegt. Die entsprechenden Beschlüsse zur Änderung der Ausbaugesetze erfolgten am 02.12.2016.
Projektinformationen
Details zu den einzelnen Maßnahmen können unter dem Projektinformationssystem PRINS, in dem die Projektdossiers zu allen bewerteten Projekten hinterlegt sind, eingesehen werden. Hier können auch die Projekte aufgerufen werden, die auf Grund ihrer Bewertung bzw. einer gutachterlichen Einschätzung nicht in den Entwurf aufgenommen wurden.
Der Umweltbericht zum BVWP 2030 kann beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesehen werden.
Nach Ablauf von fünf Jahren prüft der BMDV, ob die Bedarfspläne der Verkehrsentwicklung anzupassen sind. In die Prüfung sind die bei der Bedarfsplanung berührten Belange, insbesondere die der Raumordnung, des Umweltschutzes und des Städtebaus, einzubeziehen.
Umsetzung
In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von dessen Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab.
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